Impfung für pflegende Angehörige seit 15.03.2021 möglich

Seit dem 15. März ist es möglich, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen, wenn man ein Kind mit einem Pflegegrad betreut. Die Pflegekasse stellt darüber eine Bescheinigung aus, die beim Impftermin vorgelegt werden muss. Nähere Information dazu unter https://www.impfportal-niedersachsen.de/portal/#/appointment/public

Mitgliederversammlung erst nach dem Lockdown wieder möglich

Während des Lockdowns können wir leider unsere jährliche Mitgliederversammlung nicht wie sonst im Januar oder Februar abhalten. Wir sind aber optimistisch dies noch im 2. Quartal dieses Jahres tun zu können.

Wir wünschen allen ein gesundes Jahr 2021

Wir hoffen, dass alle Familien gute Feiertage hatten und unter den erschwerten Bedingungen des Lockdowns zurecht kommen. Wir hoffen auch, dass dieses Jahr unsere Vorträge und Seminar zum Thema FASD stattfinden können. Siehe hierzu mehr unter “Termine”.

Durchhalten

Die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie hindern uns daran, unsere monatlichen Treffen und andere Veranstaltungen zu organisieren. Wir hoffen, dass es den Pflege- und Adoptivfamilien gut geht! Sollte es dennoch Beratungsbedarf geben, dann kann man sich an uns oder die Beratungshotline unseres Landesverbandes wenden. https://www.pfad-niedersachsen.de/sorge-dich-nicht-ruf-an/

 

Vorträge und Seminare leider abgesagt!

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage müssen wir leider die geplanten Veranstaltungen zum Thema FASD absagen. Die Vorträge “FASD verstehen” und “FASD und Recht” sowie die Seminarreihe “Stressreduktion und Krisenbewältigung für Eltern von Kindern mit FASD” müssen leider ausfallen! Die hohen Anmeldezahlen haben uns gezeigt wie wichtig es ist, diese Veranstaltungen nachzuholen. Dies werden wir aber erst im Frühjahr 2021 in Erwägung ziehen können. Bis dahin wünschen wir allen betroffen Familien viel Kraft und Durchhaltevermögen! Die bereits bezahlten Teilnahmegebühren für die Seminare werden in den nächsten Tagen zurücküberwiesen.

Vortrag am 6. November und Seminar am 7./8. November finden statt!

Für die Durchführung unserer Veranstaltung gelten die Bestimmungen zur Corona-Pandemie des Landkreis Harburg. Auch bei einem Inzidenzwert > 50 pro 100.00 Einwohner dürfen 50 bis 100 Personen an einer Veranstaltung mit sitzendem Publikum im Landkreis Harburg teilnehmen. Da die Räumlichkeiten unserer Veranstaltungen eine Teilnehmerzahl auf 50 Personen begrenzen, sind wir derzeit noch in der Lage, unsere Veranstaltungen durchzuführen. Derzeit liegt der Inzidenzwert im Landkreis Harburg bei 40 pro 100.000 Einwohner.

Wir halten an der Durchführung unserer Veranstaltungen fest!

Die Coronazahlen steigen wieder deutlich und man kann sich zurecht fragen, ob unsere beiden Veranstaltungen Anfang November zum Thema FASD denn stattfinden. Zur Zeit beantworten wir diese Frage mit einem klaren JA! Solange es keine gesetzlichen Verbote zur Durchführung solcher Veranstaltungen in Niedersachsen gibt, werden wir an unserer Planung festhalten. Denn unser Leben mit FASD in den Familien geht weiter und wird teilweise durch Corona erschwert, daher brauchen wir Unterstützung in Form von Fortbildungen stärker den je. Natürlich werden unsere Veranstaltungen auf Grundlage der vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen stattfinden! Infos zu den Veranstaltung sind unter Aktuelles/Termine und Informationen/Downloads zu finden.

Treffen im Rahmen von Selbsthilfegruppen wieder erlaubt

Seit dem 20. Juni 2020 dürfen sich Selbsthilfegruppen wieder treffen. Dabei ist auf die Einhaltung der Hygienemaßnahmen für Gruppentreffen zu achten. Alle Anwesenden müssen Kontaktdaten hinterlassen, die 3 Wochen aufbewahrt werden müssen.

Schließung der Kitas, Schule und Werkstätten Grund für Pflegeunterstützungsgeld

Für Pflegende Angehörige besteht die Möglichkeit Pflegeunterstützungsgeld (Paragraf 44 a Sozialgesetzbuch XI) zu beantragen. Durch die Schließung der Schulen und Kitas hat der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen anerkannt, dass dadurch für die pflegenden Angehörigen eine akute Pflegesituation entstanden ist, die Angehörige in eine plötzliche Betreuungssituation gebracht hat. Die Pflegekassen zahlen für die kurzzeitige Arbeitsverhinderung ein Pflegeunterstützungsgeld. Diese Leistung beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Netto-Entgelts für zehn Arbeitstage. Eltern müssen es bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Kindes möglichst zeitnah beantragen. Das Geld kann auf mehrere nahe Angehörige aufgeteilt werden. Wer als naher Angehöriger anerkannt ist, ist festgelegt und kann bei der Pflegekasse abgefragt werden. Sollte ein Elternteil nicht berufstätig sein, kann der Anspruch trotzdem über den berufstätigen Angehörigen beantragt werden. Es muss ein Nachweis der während der Corona-Pandemie geschlossene Einrichtung mit dem Antrag bei der Pflegekasse eingereicht werden. Leben in der Familie mehrere Kinder mit Pflegegrad, kann pro Kind einmalig 10 Tage Pflegeunterstützungsgeld beantragt werden.

Wegen Corona geschlossen

Durch die Kontaktsperre aufgrund der Corona-Krise können wir uns leider derzeit nicht treffen. Deswegen haben wir unser Jubiläum am 24. April 2020 auf unbestimmte Zeit verschieben müssen. Die weiteren Termine im Verlauf des Jahres haben wir unter Vorbehalt im Terminkalender gelassen, in der Hoffnung, dass sie stattfinden können.